Ausbildung der Ausbilder*innen (AdA) Wissensvermittlung beugt Fachkräftemangel vor
Um der Verantwortung als Ausbilder*in gerecht zu werden, benötigt man nicht nur berufsbezogenes Wissen, das anschaulich vermittelt werden muss, dazu gehört auch Know-how rund um die Rahmenbedingungen der Ausbildung.
Im Vorbereitungskurs "Ausbildung der Ausbilder*innen – AdA" bereiten die Kammern auf Aufgaben als künftige*r Ausbilder*in vor. Auf dem Lehrplan stehen neben Didaktik und Pädagogik auch rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsplanung.
Der Kurs setzt sich aus vier Handlungsfeldern zusammen:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Diese Fortbildung schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung ab, die auch als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt wird. Wenn dieser Lehrgang im Rahmen der Meistervorbereitung gebucht wird, ist eine Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) möglich.
Als weiterer Anreiz gilt die Niedersächsische Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro. Sie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt. Die Meisterprämie wird unabhängig vom Aufstiegs-BAföG gezahlt und auch nicht darauf angerechnet. Die nicht rückzahlbare Prämie wird ausgezahlt, wenn die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk (Ausstellung Meisterprüfungszeugnis zwischen dem Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2026) erfolgt, und der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sich in Niedersachsen befindet.