Wo gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub? Arbeitsort ist entscheidend

In Deutschland gibt es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Außer in den Freistaaten Sachsen und Bayern können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen.

Der gesetzliche Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer*innen und Auszubildende die eine Mindestzeit beim aktuellen Arbeitgeber als Angestellte beschäftigt sind. Wie lang der Zeitraum ist, hängt vom Bundesland ab, in Bremen sind es beispielsweise nur drei Monate, in Baden-Württemberg sind es zwölf Monate. Die meisten anderen Bundesländer schreiben sechs Monate vor.

Wichtig: Maßgeblich für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Arbeitsort, nicht der Firmensitz und auch nicht der Wohnort des Arbeitnehmenden. In der Regel besteht gesetzlicher Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. 

Bildungsurlaub kann für berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung genutzt werden. Fachspezifische Weiterbildungen können z.B.  IT- und Computerkurse sein. Generell sind Bildungsurlaubskurse in Präsenz, als Online-Veranstaltung oder hybrid möglich. Nach der Teilnahme an der Weiterbildung benötigt der Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung, da er in der Zeit den Lohn weitergezahlt hat.

 

 

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