Corona-Update Aktuelle Corona-Verordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Innungsmitglieder,
die Corona-Vorschriften wurden weiter gelockert, die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen finden Sie hier.
Wie geht es weiter mit der befristeten (bis 25.5.2022) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung?
- Diese wurde nicht verlängert, ist damit ab dem 26.5.2022 außer Kraft.
- Mit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung verliert auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit.
- Die Handlungsempfehlungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft bleiben die Richtschnur!
Noch immer fallen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch eine Infektion aus. Wer zahlt bei einer Infektion?
- Wie wir aus der aktuellen Praxis der Gesundheitsämter wissen, ist nach aktueller Anweisung derzeit nahezu kein Entschädigungsanspruch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr zu erhalten, die in Quarantäne müssen.
- Hat der Betroffene eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Krankheitssymptomen und kann seiner Berufstätigkeit daher nicht nachgehen, stellt die Ärztin oder Arzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.