Änderungen bei der betriebsärztlichen Beauftragung – eine schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes ist notwendig Pauschale Regelung über KHEW möglich
Weiterhin verlangt die Gewerbeaufsicht im Rahmen verschärfter Regelungen jetzt auch bei kleineren Handwerksbetrieben, dass ein Betriebsarzt schriftlich zu bestellen ist. Betriebsärzte gibt es aber kaum. Wir können Ihnen als Lösung anbieten: Bestellen Sie über unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit - Herrn Volker Donat - gegen eine Gebühr von 20 Euro im Jahr schriftlich einen Arbeitsmediziner. Für diesen Beitrag stehen dann den jeweiligen Betrieben bei Problemen/Fragen (z.B. bei Schwangerschaft) per Mail und fernmündlich die Arbeitsmediziner zur Verfügung. Natürlich können auch arbeitsmedizinische Vorsorgen – gegen einen entsprechenden Aufpreis – in Anspruch genommen werden.
Geschäftsführer Halves: „Jeder Handwerksbetrieb ist natürlich völlig frei, welche Fachkraft für Arbeitssicherheit er wählt und welchen Betriebsarzt. Sollten Sie sich für unseren Kooperationspartner entscheiden wollen, nutzen Sie bitte nur noch den neuen Rahmenvertag mit Herrn Donat (Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator). Wenn Sie Interesse haben, senden Sie einfach eine E-Mail an halves@handwerk-elbeweser.de.