Innovations- und Fördermittelsprechtage 2025 Persönliche Beratung für Unternehmen und Existenzgründer

Die Wirtschaftsförderung bietet für Unternehmen und Existenzgrüner/Innen den Service, Fördermöglichkeiten für geplante Vorhaben zu prüfen und in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite zu stehen. So kann individuell nach Förderprogrammen recherchiert und dem Unternehmen die relevanten Richtlinien zusammengestellt und erläutert werden.

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel sind neben einem Business-Plan in der Regel auch Sicherheiten und Eigenkapital Voraussetzungen für eine Finanzierung.

Beachten Sie in jedem Falle, dass Fördermittel grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn bei der jeweiligen antragannehmenden Stelle beantragt werden müssen. Ein Förderbescheid oder eine Genehmigung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist abzuwarten. Eine Nichtbeachtung kann förderschädlich sein.

Allgemeine Informationen finden Sie u.a. auf den Internetseiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank): https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Niedrigschwelliges-Innovationsförderprogramm-für-KMU-und-Handwerk-(nIFP).html#aufeinenblick

In 2025 werden noch folgende weitere Sprechtage angeboten:

Do. 26. Juni 2025

Do. 21. August 2025

Di. 30. September 2025

Do. 30. Oktober 2025

Do. 27. November 2025

Eine Anmeldung zur Beratung ist erforderlich. Termine können telefonisch bei Frau Gesa Weiss (Tel.: 04261 983-2855) vereinbart werden.

Kooperationspartner sind das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser sowie die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Unser Tipp: Wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie häufig einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszustellen und i.d.R. mit Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Minimieren Sie diesen Aufwand, indem Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Zuge seiner Arbeiten für Ihren Jahresabschluss mit der Erstellung eines KMU-Testates beauftragen. 

Bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen auch kostenfrei die Technologie- und Innovationsberatung des Kooperationspartners, dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), in Anspruch nehmen. Das Formular wird durch die NBank im Downloadcenter zur Verfügung gestellt: NBank - Downloadcenter (Suchbegriff: KMU Prüfschema).

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