Allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen Von Pflichtangaben zum Betrieb, der Website und für Beschäftigte

Wer einen Handwerksbetrieb hat, ist auch zu etlichen teils bürokratischen Rechtsregeln verpflichtet. Das fängt bei geschäftlichen Briefen und E-Mails an, wo verschiedene Informationen über den jeweiligen Betrieb anzugeben sind, und hört – soweit genutzt – bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Datenschutzhinweisen lange nicht auf.

Arbeitgeber*innen haben außerdem u.a. Gefahren, die mit der Ausübung einer Tätigkeit verbunden sind, zu ermitteln und die Beschäftigten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz über Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu unterweisen.

Hinweis: Bei den durch den ZDH zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen – mit nützlichen weiterführenden Verlinkungen. Darüber hinausgehende Informationen und insbesondere individuelle Beratungen erfolgen über die Innungen und Handwerkerorganisationen vor Ort.

 

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