Rahmenvertrag Sicherheitstechnik und Betriebsmedizin

Sehr geehrte Betriebe,

die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung eines Betriebes ist verpflichtend. Interessierte Innungsbetriebe können dafür den Rahmenvertrag der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser nutzen und ebenfalls einen Vertrag mit unserem Betriebarzt abschließen. 

Den bestehenden Rahmvertrag, auf den Sie sich beziehen und dem Sie die Kontaktdaten des Betriebsarztes entnehmen können, finden Sie hier.

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Premiumpartner

Kreishandwerker­schaft Elbe-Weser