Rahmenvertrag Sicherheitstechnik und Betriebsmedizin
Sehr geehrte Betriebe,
die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung eines Betriebes ist verpflichtend. Interessierte Innungsbetriebe können dafür den Rahmenvertrag der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser nutzen und ebenfalls einen Vertrag mit unserem Betriebarzt abschließen.
Den bestehenden Rahmvertrag, auf den Sie sich beziehen und dem Sie die Kontaktdaten des Betriebsarztes entnehmen können, finden Sie hier.