Auf hoher See und vor Gericht… Rechtsberatung für Innungsbetriebe
Zeven - Recht haben und Recht bekommen, das sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Welcher Betriebsinhaber hat dieses Sprichwort nicht bereits ein Dutzend Mal im Geiste rezitiert.
Von den Juristen der Kreishandwerkerschaft können Sie eine realistische Rechtseinschätzung erwarten, wir stehen Ihnen außergerichtlich mit Rat und Tat zur Seite. Ob Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag, bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern, wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Wenn das Problem eine Spezialmaterie Ihres Gewerkes betrifft, vermitteln wir gerne weiter zu den Fachjuristen der Landesinnungsverbände. So haben Sie immer einen Ansprechpartner.
Auch im Tarifdschungel finden wir für Sie einen Weg. Egal ob einfache Tarifauskunft oder Auslegung des aktuellen Rahmentarifvertrages. Im Zweifel sorgen wir auch zusammen mit den Verfassern des Tarifvertrages für eine Klärung.
Noch weiter geht die Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten. Hier dürfen wir Sie auch im gerichtlichen Rechtsstreit vertreten und zwar gebührenfrei, abgedeckt von Ihren Innungsbeiträgen. So werden allein im arbeitsrechtlichen Bereich von den Juristen der Kreishandwerkerschaft Streitwerte von mehr als einer Viertelmillion Euro jährlich verhandelt.
Über allem steht unsere Maxime: Der Innungsbetrieb braucht eine realistischen Rechtseinschätzung als Handlungsgrundlage. Auch schmerzhafte Wahrheiten müssen zu manchen Gelegenheiten ausgesprochen werden. Entscheiden müssen Sie am Ende selbst. Dafür müssen Sie Chancen und Risiken abwägen können. Ihnen dabei zu helfen, das ist unser Geschäft.