Noch mehr Tipps im „alten“ Jahr Digitalisierung nutzen, verbesserte Sonderabschreibung
Die digitale Buchhaltung bringt Transparenz in alle betriebsinternen Prozesse und erleichtert die Kommunikation mit Steuerberatern und/oder dem Finanzamt. Bei der Umsetzung hilft – in einem ersten Schritt – eine Impulsberatung durch die Digitalisierungsberaterinnen und -berater der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (Innovations-und Digitalisierungsberatung Wiebke Bruns, Tel. 0531 1201-254, E-Mail: berlin@hwk-bls.de).
Bessere Sonderabschreibung für Wirtschaftsgüter
Durch das Ende März 2024 in Kraft getretene Wachstumschancengesetz ist zudem die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe, Sonderabschreibung nach Paragraph 7 des Einkommensteuergesetzes, deutlich verbessert worden. Der Prozentsatz der Sonderabschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (AfA) ist von bis dahin 20 auf 40 Prozent verdoppelt worden. Sie gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft oder hergestellt wurden.

