Urlaub in Pandemie-Zeiten Aktuelle Regeln zur Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Urlaub

Fakten im Überblick:
Die Einreise-Verordnung des Bundes regelt einheitlich für alle Bundesländer, welche Test-/Anmelde- und Quarantäne-Verordnungen bei der Ein- und Rückreise nach Deutschland zu beachten sind. Die aktuelle Risikoeinstufung des Urlaublandes sowie weitere wichtige Informationen finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Unterschieden wird dabei vom RKI in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete.
 

WICHTIG:

  • Bei der Urlaubsplanung ist das Infektionsgeschehen des Urlaubslandes ausschlaggebend sowie die jeweiligen Regelungen/Risikoeinstufung am Tag der Rückreise.
  • Nach der Urlaubsreise in Risikogebiete mit anschließender Quarantäne haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Anspruch auf Fortzahlungen ihres Gehaltes in der Zeit der Quarantäne.
  • Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter tragen das alleinige Risiko!
  • Die Reise in ein Risikogebiet ist dem Arbeitnehmer zu melden, bzw. auf Nachfrage zu bestätigen.
     

Rückreise aus den Gebieten:
 

Risikogebiet Nachweis einer COVID-Genesung oder einer vollständigen Impfung Keine Quarantäne-Pflicht
Negativer Test kurz vor Abreise aus dem Urlaubsland Keine Quarantäne-Pflicht
Keiner dieser Nachweise
 
Mindestens 10 Tage Quarantäne
Hochinzidenzgebiet              Negativer Test bei der Rückreise, COVID-Genesung oder vollständige Impfung          
 
Quarantäne – nach dem 5. Tag kann ein negativer Test die Quarantäne beenden
Virusvariantengebiet Negativer Test bei Rückreise ist Pflicht, Genesung oder Impfung genügt nicht 14 Tage Quarantäne – keine Freitestung möglich
  • Bei einer Einreise in Deutschland mit dem PKW, sind Test/Genesung/Impfung spätestens nach 48 Stunden anzugeben.
  • Bei einer Einreise in Deutschland über den Luftweg sind Test/Genesung/Impfung direkt bei der Ankunft vorzulegen.

Ausnahmen der Vorweisung von Test/Genesung/Impfung:

  • Durchreisen durch Risikogebiete ohne Zwischenaufenthalt.
  • Aufenthalt im Rahmen des Grenzverkehrs von weniger als 24 Stunden.
  • Grenzpendler, durch Beruf oder dringend erforderliche Abläufe.
  • Personen, die einen Testnachweis haben und zwingend notwendig für bis zu fünf Tage einreisen mussten.
  • Personen, die einen Testnachweis haben und aus beruflichen Gründen mindestens drei Wochen sich in dem Risikogebiet aufhalten mussten und ihre Unterbringung nur zur Arbeit verlassen.

Vorlage für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, zur Meldung eines Urlaubsantritts in Pandemie-Zeiten:

Erklärung vor Urlaubsantritt

Die aktualisierten Informationen ab dem 01.08.2021 zu Quarantäne und Urlaub finden Sie hier. Eine Übersicht der aktuellen Einreiseverordnung finden Sie unter diesem Punkt. 

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