Webseiten brauchen neue Hinweise Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum 01.01.2020

Bereits vor dem 01.01.2020 waren Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, verpflichtet, den Verbrauchern auf der Webseite/den AGB Auskunft darüber zu geben, ob sie bereit oder nicht bereit sind, im Falle eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

Unterlassene oder unrichtige Information gilt als Verstoß gegen das Wettberwerbsrecht und kann im Falle der Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände teure Folgen haben.

Die Bezeichnung der Streitschlichtungsstelle hat sich seit dem 01.01.2020 geändert. War es früher die "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.", so ist es jetzt die

Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
Tel. 07851 / 7957940
Fax 07851 / 7957941
Email: mail@verbraucher-schlichter.de


Es wird angesichts der bekannten Abmahnaktivitäten allen betroffenen Betrieben empfohlen, die erforderlichen Änderungen zeitnah vorzunehmen.

Für Innungsmitglieder hält die Kreishandwerkerschaft Formulierungshilfen der erforderlichen Hinweise im LOGIN-Bereich vor. 

 

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