25.06.2020, 17:30 Uhr, Online-Informationsveranstaltung Ü20-wie weiter nach Ende der EEG-Vergütung?

Bereits Ende dieses Jahres laufen für die ersten Photovoltaikanlagen die auf 20 Jahre festgeschriebene EEG-Einspeisevergütungen aus und in den nächsten Jahren betrifft es immer mehr Photovoltaikanlagen. Wie geht es mit diesen Anlagen weiter? Welches Betriebsmodell lohnt sich noch? Die Klimaschutz- und Energieagentur Landkreis Verden (kleVer) lädt ein zur virtuellen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 25.06. um 17.30 Uhr: „Ü20 – wie weiter nach Ende der EEG-Vergütung?“ Berit Müller, Geschäftsführerin der „Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Berlin Brandenburg (DGS)“ wird über den aktuellen rechtlichen Stand und derzeit diskutierten Ansätze in Berlin berichten. Die DGS wurde bereits 1975 gegründet und ist heute der größte und gleichzeitig älteste unabhängige Solarverband Deutschlands.

Marco Gütle vom Bündnis Bürgerenergie e.V. wird die europäischen Vorgaben des „Clean Energy for all Europeans Package“ erläutern, die eigentlich bis zum 30.06.2021 auch im deutschen Recht umgesetzt werden müssen. Dort wurde erstmalig festgelegt, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht bekommen, sich individuell oder gemeinschaftlich mit eigenem grünem Strom zu versorgen.

Auch die EWE AG, als einer der regionalen Netzbetreibern, wird teilnehmen. Die Netzbetreiber müssen schließlich die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzten und ringen selbst um wirtschaftlich tragfähige Lösungen.

Hintergrund:

Vor 20 Jahren waren es Pioniere, die die ersten Photovoltaikanlagen mit Unterstützung der garantierten Einspeisevergütungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf ihren Dächern montieren ließen -  und heute sind sie es wieder.

Auch nach zwei Jahrzehnten laufen viele Anlagen immer noch sehr gut und es stellt sich die Frage, wie es in den nächsten Jahren weitergeht, wenn die auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung ausläuft. Selbst das wenig rentable Einspeisen zum Marktpreis ist nicht so einfach wie es klingt, da der Verkauf an der Strombörse nicht ohne weiteres möglich ist. Die derzeitigen rechtliche Vorgaben können von den eher kleinen Alt-Anlagen nämlich nur schwer umgesetzt werden:

  • Der Verkauf des produzierten Stromes benötigt einen Zwischenhändler für den die Strommengen der Alt-Anlagen oft zu klein sind.
  • Selbst wenn der Strom selbst genutzt wird,  fallen oft weiterhin Strommengen an, die vermarktet werden müssen und
  • warum sollten Anlagen, die funktionieren abgebaut werden, wo sie doch ein kleiner aber funktionierender Teil der Energiewende sind?

Auch für die Netzbetreiber sind die derzeitigen Vorgaben unbefriedigend. Die Klimaschutz- und Energieagentur Landkreis Verden lädt daher zur Online-Informationsveranstaltung „Ü20 – wie weiter nach Ende der EEG-Vergütung?“ ein.

Anmeldungen bitte an machmit@klever-klima.de. Die Veranstaltung ist kostenfrei, ein Link zur Veranstaltung wird zugemailt.

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