19.12.2024, 14:00 – 17:00 Uhr, Haus des Handwerks, Mühlenstraße 1, 27356 Rotenburg Die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht

INHALT
In diesem Seminar geht es um die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht, wie z. B.:
• Es sind drei erfolglose Abmahnungen vor einer verhaltensbedingten Kündigung notwendig.
• Es ist unzulässig wegen einer Krankheit oder während einer Krankheit zu kündigen.
• Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer immer Anspruch auf eine Abfindung.
• Arbeitsverhältnisse können auch mündlich gekündigt werden.
• Ein infolge Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer ist erst nach 3 Tagen verpflichtet einen Arzt aufzusuchen.
• Wer krankgemeldet ist, muss zuhause bleiben.

REFERENT
Rechtsanwalt Achim Lange
Baugewerbe-Verband Niedersachsen, Hannover

Weitere Informationen und Anmeldung auf den Seiten des Baugewerbeverbandes Niedersachsen.

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Kreishandwerker­schaft Elbe-Weser