Vertrauen durch Kompetenz Ihre Innung. Ihr Partner.

Herzlich Willkommen auf der Seite der Fleischer-Innung Elbe-Weser.
Die Fleischer-Innung Elbe-Weser ist ein freiwilliger Zusammenschluss des Fleischer-Handwerks in der Region. Unsere Hauptziele sind die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder sowie die gemeinsame Vertretung der Interessen der Innung und natürlich die Interessen jedes einzelnen Mitgliedes.


Die Innung

  • überwacht die Berufsausbildung
  • nimmt Zwischen- und Gesellenprüfungen ab
  • bildet Prüfungsausschüsse
  • sorgt für laufend fachliche Informationen
  • bietet individuelle rechtliche Beratung, insbesondere im Arbeitsrecht
  • steht Ihnen mit Volljuristen in arbeitsrechtlichen Prozessen zur Seite
  • macht Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
  • fördert die Zusammenarbeit
  • und unterstützt die kommunale Wirtschaftsförderung

Daneben bieten wir zahlreiche finanzielle Vorteile: 

  • bei Prüfungsgebühren
  • Zugang zu vielen Vorlagen / Mustern aus den Themenbereichen Personalrecht, Baurecht, Öffentliche Förderprogramme, Unternehmensführung, Steuern und Privat
  • vergünstigte Rahmenverträge, z.B. in den Bereichen arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgungsdienste
  • Rahmenverträge mit der BAMAKA-Einkaufsgemeinschaft,
  • bei Versicherungsverträgen über sehr günstige Gruppentarife im Versorgungswerk der Innungen e.V.
  • durch unsere professionelle Einziehungsstelle für schwer eintreibbare Forderungen
  • durch kostengünstige, praxisorientierte Seminare
  • durch Steuerabzugsfähigkeit Ihres Innungsbeitrages

Der Fleischerbetrieb von neben an liegt voll im Trend!
Neben den klassischen Kaufkriterien „Genuss“ und „Qualität“ tritt verstärkt das bewusste Einkaufen nach Aspekten wie Bio, Fair Trade, artgerechte Tierhaltung und kurze Transportwege in den Mittelpunkt der Wahrnehmung der umsichtigen Verbraucher. Diese Verbraucher verbinden diese Attribute mit einer gesunden und ausgewogenen Ernährung und stellen nicht allein den Preis über alle anderen Merkmale. Da der Großhandel diese Kunden nicht verlieren möchte, wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Siegeln/Kennzeichen mit vielen Versprechen geschaffen. Der Innungsfleischer von nebenan bräuchte diese Siegel nicht. Sie/Er kennt ihr/seine Produkte nicht nur als fertige Ware in der Auslage. Ihr Innungsfleischer kennt sich auch mit allen vorherigen Stufen aus und kann Ihnen gerne nähere Auskunft hierzu geben. Der bewusste Einkauf und Genuss von Fleisch fördert Ihre Gesundheit und trägt zur Umwelt bei.

Egal ob Sie Fleisch, Wurstwaren, Aufschnitt und Salate, Mittagstisch und andere warme Speisen oder einfach nur unseren Rat bei der Zubereitung unserer Waren benötigt - wir freuen uns, Sie in den Fachgeschäften unserer Innungsbetriebe begrüßen zu dürfen.


II. Recht
1. Neues Mehrweg- und Verpackungsgesetz ab 01.01.2019 (VerpackG)

Am 01. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Das wichtigste Ziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dies soll über Vermeidung und Recycling von Verpackungsabfällen erzielt werden.  

Das neue Verpackungsgesetz betrifft alle Unternehmen, die bisher auch nach der Verpackungsverordnung verpflichtet waren, für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen ihrer gewerbsmäßig abgegebenen Produkte zu sorgen, wenn diese typischerweise beim (privaten) Endverbraucher als Abfall anfallen. Es gilt für alle Hersteller und/oder Händler, die ein verpacktes Produkt beliebiger Größe im stationären Handelsgeschäft direkt am Ladentisch an den Kunden oder online an den Endkunden „als Erster“ verkaufen. 

Eine Ausweitung der Pflicht auf bisher nicht betroffene Unternehmen ist nicht erfolgt. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, ob Sie vom VerpackG betroffen sind, können Sie anhand eines Katalogs zur Systembeteiligungspflicht auf der Homepage des neuen Verpackungsregisters (www.verpackungsregister.org) künftig einsehen, welche Verpackungen grundsätzlich systembeteiligungspflichtig sind. So gewinnen Sie mehr Rechtssicherheit. In Zweifelsfällen können Sie einen Antrag an die Zentrale Stelle stellen, um ihre Verpackung einzustufen. In diesem Fall wird die Zentrale Stelle ab dem 1. Januar 2019 einen Verwaltungsakt zur Einstufung als systembeteiligungspflichtige oder nicht systembeteiligungspflichtige Verpackung erlassen. 

Die zentralen Pflichten haben sich ebenfalls nicht geändert. Nach wie vor müssen die Verpackungen, die typischerweise beim privaten Haushalt oder den sog. gleichgestellten Anfallstellen, wie etwa Kinos oder Krankenhäusern typischerweise als Abfall anfallen und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht wurden an einem System beteiligt werden (sog. Systembeteiligungsvertrag). Nur so ist gesichert, dass die Vielzahl von Verpackungen über ein flächendeckendes System erfasst und einer Verwertung zugeführt wird. Im Vergleich zur Verpackungsordnung enthält das neue VerpackG einige neue Vorschriften und Pflichten oder deren Anpassung. Zum Beispiel muss nun recyclinggerechtes Design belohnt werden. 

Was ist die Systembeteiligungspflicht und wie funktioniert sie?
Wer verpackte Waren über seinen Online-Shop verkaufen oder anders in Umlauf bringen will, gilt als Inverkehrbringer. Als solcher ist man verpflichtet, die Verkaufs- und Umverpackungen bei einem dualen System zu beteiligen bzw. zu „lizensieren.“ Dieses sorgt im Gegenzug für die Einsammlung und Verwertung der Verpackungen nach Gebrauch.

Neues Verpackungsregister.
Zusätzlich müssen sich nun die Hersteller bzw. die sog. „Erstinverkehrbringer“, die einen oder mehrere Systembeteiligungsverträge haben, ab dem 01. Januar 2019 im Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) registrieren. Dieses Register zeigt, welche Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer sich mit welchen Marken registriert haben und damit ihrer finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling von Verpackungen nachkommen. Das sorgt für Transparenz. Für Unternehmen und Verbraucher ist das Register hinsichtlich einer Übersicht der registrierten Hersteller und Markenamen öffentlich. Dadurch kann jeder einsehen, wer seiner Produktverantwortung nachkommt und sich rechtskonform verhält. Wer sich also nicht an seine Beteiligungs- und Registrierungspflichten nach dem VerpackG hält, geht daher ab 2019 ein hohes Risiko ein, dabei erwischt zu werden.

Wer sich an diese Pflichten hält, hat einen Grund mehr zur Freude. Zukünftig werden nämlich die Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über die gelben Tonnen, gelbe Säcke, Papiertonnen und die weiteren Hol- und Bringsysteme zur Abfallsammlung gerecht auf alle Hersteller und Händler verteilt. Je weniger Verpackungen Industrie und Handel verursachen und je umweltfreundlicher diese gestaltet sind, desto geringer sind die Kosten für die Teilnahme am Sammel- und Recyclingsystem der „gelben Tonne“ bzw. der „gelben Säcke“ sowie für die Einrichtung und den Betrieb der weiteren Hol- und/oder Bringsysteme für Glas- und Papier-/Pappeverpackungen. 

Was muss ich als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer nun tun?
Als Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen müssen Sie sich bis zum 01. Januar 2019 bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister mit Ihren Stammdaten registrieren und dort die Markennamen angeben, die Sie vertreiben. Die Registrierung ist bereits seit Ende August möglich. 

Wichtig: Bei der Registrierung müssen die Hersteller und Händler ihre nationale Kennnummer, bspw. die Handelsregisternummer, einschließlich der europäischen Steuernummer (UST ID Nr.) angeben. Sollte diese nicht vorhanden sein, ist alternativ die nationale Steuernummer anzugeben. Alle aufgeführten Informationen sollten parat liegen. Gleiches gilt für die Markennamen der verkauften Produkte, auch diese sollte man z. B. als Liste zur Anmeldung bereitlegen. Für die Registrierung und Datenmeldung muss keine Gebühr an das Register gezahlt werden. Die Kosten werden über die Systeme und Branchenlösungen erbracht.

Weitere Informationen, sowie das Verpackungsregister finden Sie unter: www.verpackungsregister.org. Ein telefonischer Support für technische Fragen zur Registrierung ist dort eingerichtet. Daneben können inhaltliche Fragen zur Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht durch schriftliche Anfragen per E-Mail an die Zentrale Stelle über anfrage@verpackungsregister.org geklärt werden.


Fleischer als Traumberuf Und die Chancen stehen gut

Fleischerhandwerk als Traumberuf – da werden wohl jetzt schon einige Leser denken: Die spinnen doch! Doch im Grunde ist es im Fleischerhandwerk genauso, wie in anderen Berufen auch – hier kann man nur mit Fleiß, Motivation und viel Liebe zum Beruf erfolgreich sein.
Und die Chancen stehen gut!

Dass diese Freude schon in der Ausbildung beginnen kann, erzählen seit Oktober 2014 unterschiedliche junge Menschen auf der neuen Internetplattform www.fleischerberufe.de In Filmen, Texten, Spielen oder einfach Flyern kann man erfahren, warum für diese jungen Menschen der Beruf im Fleischerhandwerk der Traumberuf ist.
Die Aufgaben sind vielseitig und das spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Angeboten der Betriebe wieder. Der Partyservice ist längst für viele handwerklich geführte Fleischereien zum festen Bestandteil geworden und auch die Belieferung von KITAs oder Seniorenheimen ist keine Ausnahme mehr.
Immer wieder ist der Rat des Experten in Sachen Lebensmitteln gefragt – selbst Köche wenden sich mit Fachfragen an die Fleischermeister. Bei den sich ändernden Ernährungsgewohnheiten ist es kein Wunder, dass der Verbraucher es ganz genau wissen will. Vegetarier, Veganer und Flexitarier finden den Weg in das Fleischer- Fachgeschäft, um die Verkäuferin nach Zubereitungsmöglichkeiten,
Inhaltsstoffen oder allergenen Zutaten zu befragen.
Eine Verpackung im Supermarkt kann eben nicht antworten und man kann nicht mehr nachfragen, wenn Informationen auf der Verpackung unverständlich sind.
Doch es gibt auch Hürden, die im Fleischerhandwerk nicht so ohne weiteres genommen werden können. Immer wieder stößt man bei der traditionellen Wurstherstellung auf gesetzliche Vorgaben, die im Wesentlichen für die Industrie und nicht für das Handwerk gemacht wurden.
Oder wussten Sie, dass man für jedes Produkt im Glas oder in der Dose die Zutaten einzeln abwiegen muss, um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden? Oder dass geplant ist, eine Nachverfolgbarkeit für verarbeitetes Fleisch gesetzlich durchzusetzen? Dabei ist das für die meisten Handwerker kein Problem - sie wissen, wo ihr Fleisch herkommt und verarbeiten in ihren Produkten nicht Tiere aus verschiedenen Ländern. Die Gesetze sind jedoch die gleichen – egal, ob Industrie, Einzelhandel oder Handwerk.

Über 1500 Wurstsorten
Allein in Deutschland sind über 1500 Wurstsorten bekannt. Die regionalen Unterschiede, zum Beispiel bei der Herstellung von Rotwurst, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Das kann der Verbraucher, der immer im Einzelhandel sein Produkt kauft, oft nicht nachvollziehen. Dabei stellen die handwerklichen Fleischereien im Durchschnitt rund 80 bis 90 Prozent ihrer Produkte selbst her.
Es liegt an der Rasse der Schweine, der Fütterung, der Haltung der Tier, der Naturgewürze, der Räucherung oder schlicht an der Rezeptur. So wie es bei Muttern eben am besten schmeckt, so schmeckt es auch bei jedem Fleischer anders.
Das macht ja auch einen Traumberuf aus: Immer wieder Neues ausprobieren, die Reaktionen der Kunden erleben, aus Erfahrungen lernen und stetig an Verbesserungen arbeiten.
Auch die Innungsarbeit leistet hier einen besonderen Beitrag. Durch den Austausch untereinander – nicht nur auf Innungs- sondern auch auf Landes- und Bundesebene – können Probleme früh erkannt und Lösungen schnell verbreitet werden. Oft sind es nur Kleinigkeiten, zum Beispiel 0,5 Gramm Salz oder Knoblauch, die den Erfolg versprechen.
Die Innungs- und Verbandsarbeit trägt aber auch dazu bei, sich gegenüber der Politik, den Überwachungsbehörden oder Veterinärämtern Gehör zu verschaffen. Dabei geht es nicht darum, Kontrollen zu vermeiden, sondern eine möglichst praxisgerechte Lösungsfindung zu erreichen.
Viele der neuen Gebührenordnungen wurden eben für die Großindustrie erdacht und sind in der handwerklich geführten Fleischerei schlicht unrealistisch. So liegen beispielsweise die Kosten für die Fleischbeschau (in Augenscheinnahme der Tiere bei der Schlachtung) bei 5 bis 38 Euro pro Tier. Je mehr Tiere pro Tag verarbeitet werden, desto geringer die Kosten pro Tier. Dabei müsste es genau umgekehrt sein, um die kleinen Betriebe im Verhältnis nicht stärker zu belasten, als die Großen. Die Arbeit pro Tier ist schließlich immer die gleiche.

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Ansprechpartner Detlef Brandt Stellvertretender Obermeister

Holger Sudmann

Ansprechpartner Holger Sudmann Lehrlingswart

Rainer Kindler

Ansprechpartner Rainer Kindler Lehrlingswart

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Innungsmitglied werden
und profitieren!

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Wir beraten sie gerne.

Mehr erfahren

Die Mitgliedschaft der Innung beinhaltet ebenfalls die Mitgliedschaft zum jeweiligen Fachverband. Auf Landesebene erfolgt dann die Interessenvertretung über die Landesverbände. Dort können weitere Leistungen, wie technische und betriebswirtschaftliche Beratung angefragt und fachspezifische Muster/Formulare abgerufen werden.

Hier finden Sie mehr zum Fachverband: www.fleischer-nord.de


Termine


Quellen:

Titelbild: www.amh-online.de

Premiumpartner

Kreishandwerker­schaft Elbe-Weser