Allgemein

Tarifinformationen und -verhandlungen
Tarifverhandlungen werden regelmäßig von den Innungsverbänden auf Landesebene geführt, die die angeschlossenen Kreishandwerkerschaften bzw. Innungen über den jeweiligen Tarifstand oder dessen Entwicklung informieren.
Die Innungen verfügen regelmäßig über die aktuellen Tarifverträge, so dass Innungsmitglieder sie dort abrufen oder sich darüber beraten lassen können.

Ausgabe von Formularen für die betriebliche Praxis
Mitgliedsbetriebe erhalten von ihren Innungen auf Nachfrage nützliche Formulare und Vordrucke, wie zum Beispiel

  • Formularsammlungen für die Personalarbeit
  • Lehrverträge
  • Berichtshefte

Die Ausgabe erfolgt über die Kreishandwerkerschaft.
Eine Anruf, eine Email oder ein Fax genügt und das Angeforderte wird Ihnen zugesendet oder kann sofort abgeholt werden.

Erfahrungs- und Informationsaustausch
Die in Innungen organisierten Handwerker tauschen fachliche Informationen und Erfahrungen aus und helfen sich auf diese Weise weiter. Das Gemeinschaftsgefühl wird gestärkt und gibt Sicherheit für die tägliche Arbeit.
Die Kreishandwerkerschaft organisiert zusammen mit den Innungen die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen der Innungen.

Inkassobüro der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser
Jeder Handwerker kennt die Probleme, die mit offenen Forderungen einhergehen. Es muss viel Zeit investiert werden, um Mahnungen zu verschicken und ggf. sogar ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um gegebenenfalls am Ende dann doch auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. In Zeiten von sehr guten Auftragslagen und wirtschaftlichem Erfolg des Handwerks ist die schlechte Zahlungsmoral einzelner Kunden umso ärgerlicher. Damit unsere Mitglieder ihre wertvolle Zeit nicht für solche Tätigkeiten opfern müssen, hat die Kreishandwerkerschaft Elbe Weser ein voll eingerichtetes und registriertes Inkassobüro.
Das Inkassobüro übernimmt für unsere Mitglieder alle notwendigen Tätigkeiten, um einen Zahlungsausfall zu verhindern. Übergibt ein Handwerksbetrieb einen säumigen Kunden an das Inkassobüro, prüft dieses zunächst den Vorgang. Dann folgen die Recherche und das Anmahnen. Sollten die Schuldner nicht reagieren, kann das Inkassobüro auch gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide veranlassen. Weitere Möglichkeiten sind die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder im nächsten Schritt die Pfändung von verwertbarem Eigentum. 
Das Ziel unseres Inkassobüros ist immer eine Einigung zwischen unseren Mitgliedern und den säumigen Kunden zu erreichen und möglichst Zahlungsausfälle zu verhindern. Hierzu können beispielswiese auch Ratenzahlungen vereinbart werden. 
Für unsere Mitglieder hat das Beauftragen unseres Inkassobüros viele Vorteile. Sie können ihre weitvolle Zeit in das Tagesgeschäft investieren, müssen keine lästigen offenen Forderungen beitreiben und sich nicht mit den Rechtsgrundlagen auseinander setzen. Außerdem ist die Wirkung auf den Schuldner oft stärker, wenn dieser von einer offiziellen Inkassostelle angeschrieben wird. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass kein vollständiger Zahlungsausfall eintritt. 
Daher gilt für all unsere Mitglieder: Wenden Sie sich gern in allen Angelegenheiten rund um offene Forderungen an unser Inkassobüro.

Wettbewerbsangelegenheiten/Schwarzarbeit

  • Ansprechpartner für Hinweise auf Schwarzarbeit, 
  • Enge Zusammenarbeit z. B. mit der gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Städte und Landkreise und dem Zoll zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

  • Wettbewerbsfragen/-verstöße
  • Verfolgung durch Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale)

Versorgungswerk
Sicherheiten für die Versorgung der Zukunft schaffen - zu besonderen Konditionen für Innungsmitglieder.
Niemand kann sagen, was morgen kommt, aber jeder kann vorsorgen, beispielsweise über eine günstige Altersversorgung, die über das Versorgungswerk der Innungen e. V. abgewickelt wird. Exklusiv für Innungsmitglieder gibt es besonders günstige Gruppenversicherungstarife und unkomplizierte Abwicklungsverfahren bei allen Versicherungsarten. Ob Sach- oder Kapitalversicherungen für private oder betriebliche Zwecke, hier sind Sie in den besten Händen.


Beratung

Rechtsberatung
Die Kreishandwerkerschaft berät Sie in vielen wichtigen Fragen des Handwerks und übernimmt die Prozessvertretung im Arbeitsrecht.

Unseren Innungsbetrieben stehen wir als Berater und Vertreter in vielen Belangen zur Seite: 

  • Arbeits- und Sozialrecht einschließlich Prozessvertretung
  • Tarifauskünfte 
  • Werkvertragsrecht bei Bauverträgen 
  • VOB-Fragen 
  • Streitigkeiten mit Kunden, Bauherren und Architekten 
  • Hilfestellung zur außergerichtlichen Realisierung von Forderungen 
  • Wettbewerbsrecht 
  • Gesellschaftsrecht 
  • Mietrecht 
  • Mediation

Schlichtungsstellen
Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern kommen leider immer wieder vor. Oftmals stehen berufsspezifische Aspekte im Vordergrund und nicht die rechtlichen Fragen. Für diese Fälle bietet die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade eine kostengünstige schnelle Alternative an: die außergerichtliche Schlichtung.
Viele Streitigkeiten lassen sich mit einem unabhängigen Dritten schnell klären und aus der Welt schaffen.

Kontakt:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Schlichtungsstelle Lüneburg
Assessor jur. Sören Janke
Tel. 04131-712136
janke@hwk-bls.de


Ausbildung

Ausbildung fördern und betreuen 
Zu unseren Aufgaben gehört Betreuung der Lehrlingsausbildung, angefangen bei der Unterstützung im Bereich der Ausbildungsverträge bis hin zur Einladung zu den Prüfungen.Im Rahmen der Prüfungsvorbereitungen und der aktiven Mitwirkung bei Berufsschulfragen stehen Kreishandwerkerschaft und Innungen im ständigen Informationsaustausch zwischen Schulbehörden, Berufsbildenden Schulen und den Trägern der überbetrieblichen Ausbildung.
Wir unterstützen die Gesellenprüfungsausschüsse bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit und organisieren in Abstimmung mit den Innungen bzw. mit ihnen gemeinsam Fortbildungsveranstaltungen.

Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen
Die Innungen stehen ihren Mitgliedern bei der Lehrlingsausbildung unterstützend zur Seite.
Dazu gehört die:

  • Bereitstellung der Lehrverträge
  • Unterstützung in Angelegenheiten der Lehrlingsrolle
  • Beratung in allen das Lehrverhältnis betreffenden Fragen
  • Schlichtung von eventuellen Streitigkeiten vor dem Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
  • Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen, mit Einladungen an die Prüflinge und Information der Betriebe
  • Durchführung und Bewertung der theoretischen und praktischen Prüfungen
  • Ausstellung und Zustellung der Prüfungsbescheinigungen und Zeugnisse

Nachwuchswerbung
Alle Wirtschaftsgruppen bemühen sich um den guten Auszubildenden, die Industrie, der Handel, Versicherungen, Banken und auch natürlich das Handwerk. Wir werben um „gute Köpfe“!
In diesem Wettbewerb bemühen sich die Kreishandwerkerschaft und ihre Innungen darum, sowohl allgemein für handwerkliche Berufe zu werben und so für die fast 130 verschiedenen Handwerksberufe Nachwuchs zu gewinnen. 
Unter anderem finden jedes Jahr die Berufsorientierungsmessen statt, auf welcher unsere Innungen Ihren Beruf präsentieren und Fragen gestellt werden können. Des Weiteren wird durch die Mitglieder der Innungen in Kooperation mit diversen allgemeinbildenden Schulen organisiert. Daneben bestehen weitere Kooperationen mit den Schulen, um die handwerklichen Berufe dem Nachwuchs von morgen näher zu bringen.

Kooperation und Abstimmung mit den Berufsschulen
Zwischen Innungen und Berufsschulen besteht seit jeher ein enger Kontakt zur Abstimmung der Lehrinhalte. Darüber hinaus sind beide Seiten an einer guten zeitlichen Organisation des Berufsschulunterrichtes interessiert, damit der Auszubildende im Interesse der Ausbildungsqualität so wenig wie möglich im Betrieb fehlt.


Öffentlichkeitsarbeit

Marketing/Öffentlichkeitsarbeit/Meinungsbildung
Eine gute handwerkliche Leistung spricht selbstverständlich für sich und ist mit am besten geeignet, den Absatz handwerklicher Leistungen sicherzustellen oder das „Wohlwollen“ der Kundschaft, der Öffentlichkeit, beim potentiellen Nachwuchs, von Meinungsmachern oder denen zu erringen, auf die es ankommt.
Durch Imagekampagnen, Messebeteiligung, Pressearbeit und durch persönliche Auftritte arbeiten die Innung und die Kreishandwerkerschaft an einem positiven Bild des Handwerks.

Pflege von Kontakten/Lobbyarbeit
Gerade in der Region Elbe-Weser gilt im positiven Sinne der Grundsatz, dass man sich kennt und dass man sich gegenseitig hilft. Damit das gelingt, ist die Kontaktpflege – zum Rat der Stadt, Verwaltung, Arbeitsamt, andere Behörden, andere Branchen, Schulen, Kirchen, unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen – und zu allen erdenklichen Anlässen und Gelegenheiten erforderlich.
Diese Kontaktpflege leisten Innungen und Kreishandwerkerschaft um ständig die Belange und Interessen des Handwerkes zu vertreten, um Nachteile zu vermeiden und stattdessen Vorteile für das Handwerk zu erringen oder zu sichern.

Rundschreiben/E-Mail/Internet-Informationen/Newsletter
Wichtige Informationen aus Gesetzgebung, Wirtschaft und den jeweiligen Fachgebieten werden im Interesse der schnellen und gezielten Information den Innungsmitgliedern durch Rundschreiben mitgeteilt.

Abgabe von Stellungnahmen
Wir unterstützen Sie durch öffentliche Meinungsvertretung und Gutachten, z.B. bei neuen Bebauungsplänen in Ihrer Umgebung.

Bremervörde / Zeven Poststraße 3
27404 Zeven

(0 42 81) 9 99 05 0
(0 42 81) 9 99 05 29
info@handwerk-elbeweser.de
Cuxhaven Deichstraße 13a
27472 Cuxhaven

(0 47 21) 3 80 61
(0 47 21) 5 19 46
info@handwerk-elbeweser.de
Osterholz-Scharmbeck Bremer Straße 21
27711 Osterholz-Scharmbeck

(0 47 91) 20 75
(0 47 91) 1 25 33
info@handwerk-elbeweser.de
Rotenburg (Wümme) Mühlenstraße 1
27356 Rotenburg

(0 42 61) 9 29 90
(0 42 61) 9 29 92 9
info@handwerk-elbeweser.de
Verden Hospitalstraße 3
27283 Verden

(0 42 31) 8 10 62
(0 42 31) 27 76
info@handwerk-elbeweser.de

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