Vertrauen durch Kompetenz Ohne Metallhandwerk geht`s nicht

Rund 37.000 kleine und mittlere Unternehmen, 28.000 Auszubildende und 465.000 Mitarbeiter sind das Metallhandwerk Deutschlands. Das Metallhandwerk steht für eine die ganze Vielfalt metallverarbeitender Unternehmen, die gebraucht wird: Maschinenbau, Werkzeugbau, Metall- und Stahlkonstruktionen im Hoch- und Tiefbau, Klimaschutz und Mobilität und öffentliche Infrastruktur –überall findet sich das Metallhandwerk wieder.

Wir bauen Maschinen und Werkzeuge für die Welt und die Häuser für morgen. Wir lieben Technik. Unsere Kunden begeistern uns. Und wir unsere Kunden.

Metallhandwerker stellen komplette Anlagen oder Komponenten her. Als Träger von Know-how, Spezialist, Entwickler, Produzent und Zulieferer ist das Metallhandwerk Grund für den Erfolg der deutschen Industrie und selber Exporteur. Ihre Produkte gehen in alle Welt.

Die Innung Metall bildet den Grundstock für den Einsatz für das Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerk und die entsprechenden Berufe.

In Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes vertritt die Innung die Interessen der angeschlossenen Betriebe und organisiert insbesondere auch das Ausbildungs- und Prüfungswesen.
Durch die erhebliche und immer schneller voranschreitende technische Entwicklung in den verschiedenen Berufen haben sich auch die Inhalte in den Berufszweigen teilweise komplett geändert, und die Anforderungen an die berufliche Ausbildung der Mitarbeiter verändert.
Die traditionellen Berufsbezeichnungen wie z. B. "Schlosser" oder "Schmied", sind teilweise durch neue, genauere Berufsbezeichnungen oder durch neue Oberbegriffe ersetzt worden.


Leistungen der Metall-Innung
In der Metall-Innung sind selbständige Handwerksbetriebe der Gewerke Metallbau und Feinwerkmechanik mit dem Ziel zusammengeschlossen, gemeinsame berufsspezifische Interessen in Politik und Verwaltung zu vertreten. Darüber hinaus ist die Metall-Innung Ansprechpartner in allen fachlichen Belangen. Ihr Anliegen ist es, die betriebswirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit ihrer Mitgliedsbetriebe zu stärken.

Die Metall-Innungen stehen sowohl direkt als auch indirekt über ihre Partner in engem Kontakt zu Politikern und Behörden, um Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Für ihre Mitglieder bieten die Metall-Innungen ein umfangreiches Leistungsbündel, das Unterstützung in wesentlichen technischen und fachlichen Fragen vorsieht. Für Betriebe ist das eine große Entlastung, weil ein hohes Maß an Recherche und Auswertung für jeden einzelnen notwendig wäre.

In Belangen der Berufsausbildung kümmern sich die Metall-Innungen um die Lehrlingsausbildung im Metallhandwerk, stellen Mitglieder für Prüfungsausschüsse, beraten Ausbilder und unterstützen bei Prüfungen. Durch die ständige Verbindung zu den Berufsschulen sorgt die Metall-Innung für umfassende Förderung gezielter Aus- und Weiterbildung. Damit garantiert sie einen gleichbleibend hohen Leistungsstandard der Berufe im Metallhandwerk.


Mitglied werden in den Metall-Innungen Bremervörde, Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden
Erfahren, modern und hilfsbereit: Ein Glück für Metaller, dass es sie gibt, die Metall-Innungen. Was damals seinen Anfang in unserer Zunft nahm, ist heute ein moderner Leistungsverbund, der Ihre Sprache spricht.

Durch Fachleute aus verschiedenen Bereichen bieten die Metall-Innungen ein umfassendes Know-How und decken damit alle wesentlichen Mitglieder-Fragestellungen ab. Die Metall-Innungen sind weit über den Kreis der eigenen Mitglieder ein akzeptierter und sachverständiger Ansprechpartner für eine Fülle von Alltagsfragen des Metallhandwerks. Mittels E-Mail, Fax und Telefon organisiert und berät die Geschäftsstelle. Systematisch hat das Team der Metall-Innung die Leistungspalette ausgebaut: Heute werden alle wesentlichen Themen abgedeckt.

Der Innungsvorstand mit kompetenten Fachleuten aus der Praxis übernimmt nicht nur Aufgaben der Innungspolitik, sondern auch weitere wie Zukunftsplanung, Finanzpolitik, Prüfung der Auszubildenden usw.


Wir setzen uns für Ihren Betrieb ein - damit auch in Zukunft die Rahmenbedingungen im Metallhandwerk stimmen
Die Tradition der Innungen reicht zurück bis zu den mittelalterlichen Zünften, die ihren Ursprung im 12. Jahrhundert hatten. In dieser mehr als 800-jährigen Geschichte hat sich die sinnvolle Verbindung zwischen der Interessenwahrung der einzelnen Handwerksberufe einerseits und der Ausübung hoheitlicher Befugnisse im Rahmen  der Selbstverwaltung andererseits entwickelt.

Die Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene. In ihr schließen sich selbständige Handwerker des gleichen oder ähnlichen Handwerks zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Die rechtliche Grundlage bildet die Handwerksordnung (ab § 52 ff HwO) bzw. ergänzend die Innungssatzung. Mit der Genehmigung der Satzung durch die dafür vorgesehene Behörde bzw. Handwerkskammer wird die Innung rechtsfähig. Die Handwerksinnung ist die einzige öffentlich-rechtlich organisierte Vereinigung, deren Mitglieder ausschließlich selbständige Handwerker sind. Die Rechtsform der Innung ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Körperschaften des öffentlichen Rechts finden einen Hauptanwendungsbereich in den sogenannten Selbstverwaltungsangelegenheiten, also in staatlichen Aufgaben, die von den Betroffenen eigenverantwortlich geregelt werden sollen, weshalb sie organisatorisch aus der staatlichen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und rechtsfähigen Organisationen übertragen werden. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer. Die Mitgliedschaft in der Innung ist freiwillig – im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, dort besteht bei entsprechender Voraussetzung Pflichtmitgliedschaft. Die Innung ist nicht verpflichtet, Nichtmitglieder zu unterrichten oder sie zu vertreten. Etwas anderes gilt bei der Abnahme von Gesellenprüfungen.

Der Innungsbezirk soll unter  Berücksichtigung einheitlicher Wirtschaftsgebiete so abgegrenzt sein, dass die Zahl der Mitglieder ausreicht, um die Innung leistungsfähig zu gestalten. Die Handwerkskammer kann nach Anhörung des Landesinnungsverbandes eine Innung auflösen, wenn die Zahl ihrer Mitglieder soweit zurückgeht, dass die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben gefährdet erscheint (§ 76 Abs. 3 HwO).


Aufgaben der Innungen
Wesentliche Aufgaben der Metall-Innungen sind:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelung und Überwachung der Metallausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z.B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
  • Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern
  • Abschließen von Tarifverträgen, wenn dies seitens des Landesverbandes    nicht erfolgt
  • Vertretung der Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Einrichten von Innungskrankenkassen

Für Verbraucher, Gewerbetreibende und Handwerker halten wir hier eine Fülle wichtiger Informationen bereit. Informieren Sie sich über unsere Aufgaben und die Ausbildungsberufe des Metallhandwerks oder suchen Sie in unserer Mitgliederdatenbank nach Unternehmen in der Region.
Und sollten Sie das Gesuchte auf unseren Seiten doch einmal nicht finden, stehen wir Ihnen gerne auch unmittelbar für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!



Daneben bieten wir zahlreiche finanzielle Vorteile: 

  • bei Prüfungsgebühren
  • Zugang zu vielen Vorlagen / Mustern aus den Themenbereichen Personalrecht, Baurecht, Öffentliche Förderprogramme, Unternehmensführung, Steuern und Privat
  • vergünstigte Rahmenverträge, z.B. in den Bereichen arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgungsdienste
  • Rahmenverträge mit der BAMAKA-Einkaufsgemeinschaft,
  • bei Versicherungsverträgen über sehr günstige Gruppentarife im Versorgungswerk der Innungen e.V.
  • durch unsere professionelle Einziehungsstelle für schwer eintreibbare Forderungen
  • durch kostengünstige, praxisorientierte Seminare
  • durch Steuerabzugsfähigkeit Ihres Innungsbeitrages

Aktuelles aus der Innung 23 Jahre Obermeister

Bei der letzten Versammlung der Innung Metall Rotenburg (Wümme), nutzen die Mitglieder die Chance sich bei ihrem langen und hochgradig engagiertem Mitglied Heinz Meyer aus Bothel zu bedanken. Ganze 23 Jahre war der Metallmeister Obermeister der Innung und bereits zuvor lange Jahre ehrenamtlich für die Innung tätig.

Bereits im September 1977 trat Heinz Meyer der Innung Metall Rotenburg (Wümme) bei und engagierte sich ab Februar 1984 erstmal im Ehrenamt als Meisterbeisitzer zum Ausschuss zur Förderung der Berufsausbildung der Lehrlinge. 1988 wurde Meyer außerdem zum Meisterbeisitzer zum Gesellenprüfungsausschuss ernannt und behielt beide Ämter bis 2001 inne. Dass Heinz Meyer die Ausbildung von Nachwuchskräften am Herzen liegt, zeigte sich auch in seinem Einsatz im Vorstand der Innung. 1990 erhielt Meyer den Posten des stellvertretenden Lehrlingswart und wurde 1993 Lehrlingswart der Innung. Direkt im Anschluss an dieses Amt, wurde er 1996 zum stellvertretenden Obermeister gewählt und 2001 schließlich zum Obermeister der Innung Metall Rotenburg (Wümme).

So viel ehrenamtlicher Einsatz soll belohnt werden: Bei der Innungsversammlung übergab der neue Obermeister der Innung, Günter Brockmann, Heinz Meyer den Ehrenobermeisterbrief im Namen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Heinz Meyer nahm bei den Wahlen am 1. Juni 2023 die Position des stellvertretenden Obermeisters an. 

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Innung Metall Rotenburg (Wümme) Mühlenstraße 1
27356 Rotenburg

(0 42 61) 92 99 0
(0 42 61) 92 99 29
schramm@handwerk-elbeweser.de

Ansprechpartner Günter Brockmann Obermeister

Ansprechpartner Heinz Meyer Stellvertretender Obermeister

(0 42 66) 22 32
heinzmeyerbothel@googlemail.com
Hans-Günther Krüger

Ansprechpartner Hans-Günther Krüger Lehrlingswart

Innungsmitglied werden
und profitieren!

Dabei sein zahlt sich aus. Rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne.

Mehr erfahren

Die Mitgliedschaft der Innung beinhaltet ebenfalls die Mitgliedschaft zum jeweiligen Fachverband. Auf Landesebene erfolgt dann die Interessenvertretung über die Landesverbände. Dort können weitere Leistungen, wie technische und betriebswirtschaftliche Beratung angefragt und fachspezifische Muster/Formulare abgerufen werden.

Hier finden Sie mehr zum Fachverband: www.lvm.metallhandwerk.de


Termine

  • 13.02.2025, 17:00 – 21:00 Uhr, BBS Rotenburg, Aula, Verdener Straße 96, 27356 Rotenburg

    45. Rotenburger Handwerkstag

    Zum 45. Mal können wir am 13.02.2025 den Rotenburger Handwerkstag feiern. Unsere Einladung folgt.

  • 17.03 – 07.05.2025, TZH Stade, Rudolf-Diesel-Straße 9, 21684 Stade

    Geprüfte*r Fachmann*Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)

    Dieser kaufmännische Lehrgang richtet sich nicht nur an Teilnehmer, die den Meistertitel anstreben, sondern auch an Gesellen, Facharbeiter und kaufmännische Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Denn um ein Unternehmen erfolgreich leiten zu können, ist neben handwerklichen Fähigkeiten auch eine solide betriebswirtschaftliche Qualifikation gerade in der heutigen Zeit von entscheidender Bedeutung.

    Mehr erfahren
  • 30.08 – 25.10.2025, TZH Stade, Rudolf-Diesel-Straße 9, 21684 Stade

    AdA: Ausbildung der Ausbilder*innen (Teilzeit)

    In jedem ausbildenden Betrieb muss mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsordnung tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch verantwortlich für die Ausbildung insgesamt ist. Mit diesem Vorbereitungslehrgang erlangen Sie das notwendige Fachwissen, um eine nachhaltige und erfolgreiche Ausbildung zu sichern.

    Mehr erfahren
  • 01.09 – 16.09.2025, TZH Stade, Rudolf-Diesel-Straße 9, 21684 Stade

    AdA: Ausbildung der Ausbilder*innen (Vollzeit)

    In jedem ausbildenden Betrieb muss mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsordnung tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch verantwortlich für die Ausbildung insgesamt ist. Mit diesem Vorbereitungslehrgang erlangen Sie das notwendige Fachwissen, um eine nachhaltige und erfolgreiche Ausbildung zu sichern.

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Quellen:

Titelbild: www.amh-online.de

Premiumpartner

Kreishandwerker­schaft Elbe-Weser