Jetz Mitglied werden Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Eine Innungmitgliedschaft zahlt sich aus! Werden Sie heute noch Mitglied und profitieren Sie schon morgen von Ihren Vorteilen.
Mitglied der Handwerks-Innung kann gem. § 58 der Handwerksordnung (HwO) jeder Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden, der das Metier ausübt, für welches die Handwerks-Innung gebildet ist. Die jeweilige Satzung der bestehenden Innung, die eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt, bestimmt alles Nähere. 

Die Mitgliedschaft in einer starken Berufsorganisation rechnet sich für Sie!

Hier finden den Antrag für Ihre Innungsmitgliedschaft


Was ist eine Innung?

Eine Innung ist ein Zusammenschluss von Handwerksbetrieben des gleichen Gewerkes auf regionaler Ebene. Das oberste Ziel einer Innung ist die gemeinsame Interessenförderung. Der rechtliche Status einer Innung ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Jede Innung wählt einen Vorstand, der durch eine:n Vorsitzende:r - genannt Obermeister:in - geleitet wird. In regelmäßigen Abständen finden Innungsversammlungen statt, auf denen die Belange der Mitglieder oder Projekte der Innung besprochen und neueste Informationen aus der Branche ausgetauscht werden.
Der Aufgabenbereich der Innung ist vielseitig. Sie agiert beispielsweise als Moderator bei Streitigkeiten ihrer Mitgliedsbetriebe und fördert die gewerblichen Interessen der Mitglieder.  Sie überwacht und regelt die Ausbildung des Nachwuchses und ist oftmals auch politisch aktiv. Im Gegensatz zu den Kammern ist die Mitgliedschaft in einer Innung freiwillig. Dennoch sind die Mitgliederzahlen konstant, da die Mitgliedschaft in einer Innung viele Vorteile mit sich bringt.
Die Innungen der Region sind unter einer gemeinsamen Geschäftsstelle, der Kreishandwerkerschaft, zusammen gefasst und werden von dieser in allen Angelegenheiten unterstützt und vertreten. Zudem sind die Innungen den Landesinnungsverbänden angeschlossen.

Für die Innungen der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser bedeutet dies konkret:

Jedes Mitglied erhält kostenlose Rechtsberatung in verschiedensten Angelegenheiten sowie im Ernstfall auch kostenlose Prozessvertretung im Arbeitsrecht. Auch eine betriebswirtschaftliche- oder betriebstechnische Beratung ist für Mitglieder kostenlos. Zudem erhalten Mitgliedsbetriebe auch Bezuschussungen bei Zwischen- und Gesellenprüfungen sowie vergünstigte Preise bei Seminaren und Informationsveranstaltungen. Neben den finanziellen Vorteilen gibt es noch einen wesentlichen Vorteil für Innungsmitglieder. Dieser könnte auch schlicht und einfach unter den Satz „Gemeinsam sind wir stark“ zusammengefasst werden. Das Vertreten, Fördern und Durchsetzen der Interessen der Handwerker ist in einer Organisation wesentlich einfacher. Gemeinsame Projekte oder Kampagnen können realisiert werden und eines ist sicher: kein Mitglied bleibt allein im Regen stehen. Auch der Informationsaustausch in einem Zusammenschluss des Handwerks gleicher Branchen bringt vielen Betrieben erhebliche Vorteile.

Mitglied der Innung – Warum genau?

  • Weil freiwillige Wirtschaftsverbände notwendige Bestandteile von Demokratie und Marktwirtschaft sind.
  • Weil kleine mittelständige Unternehmen schlecht in der Lage sind, ihre berechtigten Interessen allein zu vertreten.
  • Weil viele Aufgaben von der Innung effektiver und kostengünstiger wahrgenommen werden können.
  • Weil die Innungen den Mitgliedern über vielfältige Informationsquellen wertvolles und nützliches Wissen vermitteln (z. B. Rechtsabteilung, Fortbildung).
  • Weil die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und die Sacharbeit in den Innungsversammlungen jedem Mitglied hohen Nutzen bringt.
  • Weil die Innung die Stellung jedes Mitgliedes stärkt und schützt.
  • Weil die Öffentlichkeitsarbeit der Kreishandwerkerschaft und der angeschlossenen Innungen die Leistungsfähigkeit der Handwerkswirtschaft deutlich macht, das Image des Handwerk fördert und so jedem einzelnen Mitglied konkret nützt.
  • Weil die Innung sich um Berufsausbildung und Weiterbildung kümmert und die Sicherung von qualifiziertem Nachwuchs als oberste Zielsetzung betrachtet.
  • Weil den Innungsmitgliedern exklusiv zahlreiche geldwerte Vorteile vorbehalten sind.

Das Servicepaket der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser

Die Kreishandwerkerschaft ist die Interessensvertretung des selbstständigen Handwerks in der Region Bremervörde, Osterholz, Cuxhaven, Rotenburg und Verden. Eine Vielzahl von Leistungen gehört zum Servicepaket der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser. Den Handwerksbetrieben soll die folgende Aufstellung verdeutlichen, welche Leistungspalette sie als Innungsmitglied in Anspruch nehmen können.

Unser Motto: „Sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern auch sehr viel Geld!“

Wir erledigen für Sie:

  • Überprüfung und Bearbeitung der Lehrverträge
  • Professionelle Einziehungsstelle (Inkasso) für schwer eintreibbare Forderungen

Wir informieren regelmäßig:

  • Mit unseren Newslettern
  • Auf unserer Internetseite finden Sie aktuelle Beiträge zu Themen wie Steuern, Recht und Praxis
  • Durch Rundschreiben des Landesinnungsverbandes

Wir beraten & unterstützen in Rechtsfragen:
Wir unterstützen Sie in den rechtlichen Fragen Ihres betrieblichen Alltags - im Innungsbeitrag ist dei Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht bereits enthalten. 

  • Wir stellen Ihnen kostenlos Arbeitsverträge zur Verfügung
  • Sie erhalten von uns alle wichtigen Informationen zum Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, Wettbewerbs- und Vertragsrecht (z. B. VOB) sowie Gesellschaftsrecht

Wir bieten finanzielle Vorteile:

  • Zuschuss bei den Prüfungsgebühren
  • Günstige Gruppentarife im Versorgungswerk
  • Rahmenverträge mit arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistern
  • Kostengünstige praxisorientierte Seminare zu Themen wie Ersthelfer, Brandschutz oder Arbeitssicherheit 
  • Ihr Innungsbeitrag ist steuerabzugsfähig

Wir vertreten Ihre Interessen:

  • Wir sind Ihre Vertretung in den Berufsschulen und der regionalen Politik
  • Öffentlichkeitsarbeit in den Medien: Internet, Social Media, Print
  • Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Handwerksausübung
Bremervörde / Zeven Poststraße 3
27404 Zeven

(0 42 81) 9 99 05 0
(0 42 81) 9 99 05 29
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Cuxhaven Deichstraße 13a
27472 Cuxhaven

(0 47 21) 3 80 61
(0 47 21) 5 19 46
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Osterholz-Scharmbeck Bremer Straße 21
27711 Osterholz-Scharmbeck

(0 47 91) 20 75
(0 47 91) 1 25 33
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Rotenburg (Wümme) Mühlenstraße 1
27356 Rotenburg

(0 42 61) 9 29 90
(0 42 61) 9 29 92 9
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Verden Hospitalstraße 3
27283 Verden

(0 42 31) 8 10 62
(0 42 31) 27 76
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