Änderungen ab dem 01.08.2022 Arbeitsvertrag 2022

Die Reform des Nachweisgesetzes bringt für die Betriebe Änderungen für alle ab dem 01.08.2022 neu abzuschliessenden Arbeitsverträge mit sich, die unbedingt beachtet werden sollten:

Die Vertragsbedingungen sind stets schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Verabschieden Sie sich von mündlichen Arbeitsverträgen, wenn Sie es nicht schon längst getan haben.

Für die schriftliche Unterrichtung des neuen Arbeitnehmers sind 3 Fristen wichtig:
 



Spätestens am 1. Arbeitstag muss der Arbeitnehmer schriftlich erhalten: 

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Arbeitszeit

Spätestens am 7. Kalendertag muss der Arbeitnehmer schriftlich erhalten:

  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung sowie Enddatum
  • Arbeitsort
  • Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer der Probezeit
  • Regelung der Arbeit auf Abruf, sofern vereinbart
  • Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen

Spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn ist der Arbeitnehmer schriftlich zu informieren über

  • Ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • Vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.


Diese Informationspflichten entfallen nur noch, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 4 Wochen weniger als 3 Stunden pro Woche arbeitet!

Der Nachweis muss schriftlich (Papier!) erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Wurde bereits vor dem 01.08.2022 ein Arbeitsvertrag geschlossen, ist eine Änderung nicht erforderlich. Die oben genannten Informationen müssen nur auf Verlangen des jeweiligen Arbeitnehmers schriftlich ausgehändigt werden. Hierzu empfehlen wir die Verwendung eines Informationsblattes. Auch dieses finden Sie in unserem LOGIN-Bereich.

ACHTUNG: Auch Änderungen in den Arbeitsbedingungen müssen künftig schriftlich dokumentiert und ausgehändigt werden. Das gilt aber nicht für Gesetzes- oder Tarifänderungen.
 



Verstösse gegen die obigen Dokumentationsvorschriften können künftig mit einem Bußgeld bis zu € 2.000,00 geahndet werden.
 


Wir halten angepasste Muster für die Innungsbetriebe in unserem LOGIN-Bereich bereit! (bitte klicken)

Bei individuellen Fragen sprechen Sie uns gerne an!

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