Unnötige Kosten vermeiden Augen auf beim Marketing

HandwerkerInnen wissen längst, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr ausreicht, saubere Arbeit und gutes Handwerk beim Kunden abzuliefern. Auch die beste Leistung will in den heutigen, schnelllebigen Zeiten des schönen Scheins verkauft sein.

Diesen Umstand machen sich zahllose mehr oder weniger seriöse Anbieter zu Nutze, in dem sie dem interessierten Gewerbetreibenden alle möglichen kostenpflichtigen Marketing-Tools anbieten, sei es Google-Rankings, Eintragungen in Informationsportale, Bewertungstools oder ganze Webauftritte.

Wir wollen die Sinnhaftigkeit der einzelnen Verkaufshilfen gar keiner Prüfung unterziehen und diese auch nicht bewerten. Das kann jeder für sich selbst am besten beurteilen. Zu verschieden sind da die Ausgangssituationen, was für den einen eine sinnvolle Marketingstrategie sein kann, ist für den anderen unteren Umständen vollkommen nutzlos.

Aufgrund immer wiederkehrender Konstellationen in der Beratungspraxis der Kreishandwerkerschaft, möchten wir die Betriebe jedoch dringend bitten, vor der Entscheidung über den Vertragsabschluss über eine Marketingmaßnahme folgende Tipps dringend zu berherzigen:

1. Handwerker haben kein Widerrufsrecht
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Handwerker gibt es auch bei Telefonverträgen definitiv nicht. Sie werden bei diesen Geschäften als Unternehmer tätig, ein Widerrufsrecht ist im Großen und Ganzen nur für Privatpersonen, sogenannte Verbraucher, geschaffen.

2. Es gibt kein Angebot nur heute
Lassen Sie sich nicht drängen. Jede Vergünstigung, die es nur heute und dann nie wieder gibt, ist unseriös. Nehmen Sie sich das Recht heraus, eine Nacht über das Angebot zu schlafen. So haben Sie die Zeit und die Ruhe, Vor- und Nachteile des Angebots abzuwägen. Sogar in der Wehrbeschwerdeordnung der Bundeswehr ist aus gutem Grund niedergelegt (§ 6 WBO), dass man eine Nacht zum Nachdenken braucht, bevor man sich Beschweren darf. Machen Sie dieses auch für alle Marketingausgaben unbedingt zum Lebensmotto.

3. Der Richter weiß: Sie haben alles gelesen
Die Vertreter der Marketingfirmen verstehen es in der Regel blendend, eine erhitzte Gesprächsatmosphäre zu schaffen, in der viel über Umsatzsteigerungen und wenig über Vertragsmodalitäten gesprochen wird. Wenn Sie dann einen Vertrag über € 2.000,00 für eine Marketingkampagne unterschreiben, ist das per se viel Geld. Wenn Sie aber später schmerzhaft erfahren müssen, dass der Vertrag laut „Kleingedrucktem“ eine Grundlaufzeit von 36 Monaten hat und insgesamt 6 Marketingkampagnen à € 2.000,00 umfasst, dann werden Sie sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht damit verteidigen können, dass Ihnen das aber gar nicht gesagt worden sei. Handwerker sind Kaufleute im Sinne des HGB und bei diesen setzen die Gerichte immer voraus, dass der gesamte Vertragstext einschließlich allgemeiner Geschäftsbedingungen vor Unterschrift gelesen worden ist. "Anderenfalls würde ein sorgfältiger Kaufmann einen Vertrag ja schließlich niemals unterschreiben" (Originalzitat eines Richters). 

4. Denken Sie an Ihren „Telefonjoker“
Die „Maschen“ mancher Anbieter werden geschickter. Es ist häufig schwer für Sie, auf den ersten Blick zu beurteilen, welches Angebot als seriös eingestuft werden kann und wo für Sie die Fußangeln warten. Auch in diesen Fragen sind die Juristen der Kreishandwerkerschaft für die Innungsbetriebe da. Sobald Sie unsicher sind, wie ein verlockendes Angebot zu bewerten ist, greifen Sie zum Hörer und rufen Sie an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung zurück.

Sprechen Sie uns gerne an.

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