Wie funktioniert die neue Voranmeldemöglichkeit?

Seit dem 13.03.2024 kann auf der Seite von Toll Collect die Voranmeldung von Fahrzeugen zur "Handwerkerausnahme" (ab 01.07.2024) vorgenommen werden. Achtung: Diese Voranmeldung ist freiwillig – aber mit ihr vermeidet man Klärungsschreiben. Hier online anmelden.

Was ändert sich durch das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes?

  • Seit dem 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ Bezug genommen, sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm).
  • Einige Handwerksbetriebe haben in der Vergangenheit „abgelastet“ und damit die zulässige Gesamtmasse reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen. Soweit es sich dabei um eine rein rechtliche Ablastung handelt, wird diese in den Fahrzeugpapieren unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“ eingetragen
     

Achtung: Weil jetzt aber auf die technisch zulässige Gesamtmasse abgestellt wird, reicht nun die Eintragung unter F.2. nicht zwingend aus – es könnte daher jetzt Mautpflicht für die betroffenen Fahrzeuge bestehen. Alle Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten deshalb schnellstmöglich klären, ob sie ggf. neu in die Mautpflicht fallen. Mehr Informationen dazu gibt es bei Toll Collect.
 

Mehr Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier

Download Rundschreiben des ZDH Hinweise zur Maut - Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme

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