Veränderungen für das Handwerk Verordnungen zur Energiekrise

Die jüngsten Maßnahmen der Bundesrgierung treffen auch das Handwerk. Über die geltenden Regelungen geben wir Ihnen hier einen schnellen und komprimierten Überblick:

A.

Der Verordnungsgeber hat Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauches mit Geltung vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 verbindlich in der Kurzfristenenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) umgesetzt,

die auch die Handwerksbetriebe in Ihrer täglichen Arbeit betreffen:

1.

Die zulässige Mindest-Lufttemperatur in Arbeitsräumen und Arbeitsstätten wurde reduziert auf

  • bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit: 19 °C,
  • bei körperlich leichter Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 °C,
  • bei mittelschwerer und überwiegend sitzender Tätigkeit: 18 °C,
  • bei mittelschwerer Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 °C und
  • bei körperlich schwerer Tätigkeit: 12 °C.

2. 

Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Ladentüren und Eingangssystemen.

3.

Verbot beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Ausgenommen sind Schaufenster.
Weitergehende Einschränkungen gelten für öffentliche Gebäude.

B.

Ab dem 01.10.2022 bis zum 30.09.2024 wird es voraussichtlich über die Mittelfristenenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) weitere Maßnahmen geben:

1.

Verpflichtung der Betreiber von Gasheizungen, eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person und Optimierung der Anlage bis zum 15.09.2024 durchzuführen.

2.

Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich für Gaszentralheizungen in

  • Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche sowie in
  • Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023,
  • Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024

3.

Verpflichtung von Eigentümern von Gebäuden, in denen Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, ineffiziente Heizungspumpen bis zum 15. September 2024 auszutauschen.

4.

Verpflichtung von Unternehmen, deren jährlicher durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 10 Gigawattstunden betrug, alle im Rahmen eines Energieaudits als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

C.

Informationskampagne des Landes Niedersachsen

1.

Es stehen für die Handwerksorganisation zwei Flyer zum Thema Energiesparen – aber wie? Sommer und Heizperiode zur Verfügung – hier als PDF –. Der Flyer Heizperiode wird voraussichtlich ab 01. September zur Verfügung.

Diese Flyer richten sich an die Endverbraucher und sollten durch die Handwerksbetriebe an Mitarbeiter und Kunden verbreitet werden.

2.

Die Landesregierung hat nunmehr auch die Webseite zur Energiekrise online gestellt www.niedersachsen.de/energiekrise . Sie soll ähnlich wie die einschlägige Corona Webseite ein breit gefächertes Informationsangebot bieten und kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt werden.

Die obigen Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die bereits erfolgten und noch geplanten Änderungen vor Beginn der Heizperiode. Wir werden Sie selbstverständlich bei Neuerungen informiert halten.

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt zu uns auf!

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