Erläuterung des ZDK zum Download Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

 

Zeven - Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 22.02.2024 veröffentlicht und trat am 23.02.2024 in Kraft.

 

Das bedeutet im Autohandel (ohne Gewähr):

- Für Werbeanzeigen, die ab dem 23.02.2024 gestaltet werden und für Labels am Fahrzeug, die ab dem 23.02.2024 ausgestellt werden, sind die neuen Vorschriften anzuwenden.

 

- Allerdings räumt die Verordnung für die Label am Fahrzeug, den Aushang und die Werbung Übergangsfristen wie folgt ein: Die Label am Fahrzeug und der Aushang im Autohaus können noch bis zum 01.05.2024 nach der alten Verordnung weiterverwendet werden. Werbung im Internet kann noch bis zum 01.05.2024 nach der alten Verordnung weiterverwendet werden. Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien können noch bis zum 01.08.2024 weiterverwendet werden. Online-Archive mit Werbung im Internet oder Internetseiten mit nicht mehr aktiv verwendetem Werbematerial müssen nicht aktualisiert werden, sofern die Werbung im Internet vor dem 23.02.2024 geschaltet wurde.

Erläuterung des ZDK zu der neuen Pkw-EnVKV

Quelle: Landesverband des Kfz-Gewerbes Niederschsen-Bremen e.V.

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