Corona-Update Aktuelle Quarantäne-Regeln

Die aktuelle Corona-Verordnung sieht neue Regeln zur Quarantänepflicht vor. Diese haben wir Ihnen unter diesem Punkt zusammengefasst. 

Wer muss sich in Quarantäne begeben?
Positiv Getestete (PCR-Test) – dies gilt unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht sowie Verdachtspersonen, also Personen, die einen positiven Schnelltest (entweder als PoC-Antigen-Selbsttest oder als PoC-Antigen-Test zur professionellen Anwendung z.B. in einem Testzentrum) gemacht haben und nun einen PCR-Test machen müssen.
Dies bedeutet, dass sich Arbeitnehmer/innen nach einem positiven Schnelltest auch dann in Quarantäne begeben müssen, wenn sie dazu (noch) nicht vom Gesundheitsamt aufgefordert worden sind. Sie müssen ihren Arbeitgeber natürlich unverzüglich informieren.
Bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests (erst dann!): Gesundheitsamt informieren!

Was müssen Personen in Quarantäne zusätzlich tun?

  • Erstellen einer Kontaktliste (Name, Adresse, Telefon) aller Personen, zu den in den letzten zwei Tagen oder seit der Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand
  • Kontaktpersonen und Arbeitgeber eigenständig informieren
  • Als Verdachtsperson, also z.B. nach einem positiven Schnelltest: PCR-Test durchführen lassen


Wer gilt als Kontaktperson?
Kontaktpersonen sind die, zu denen in den letzten zwei Tagen oder seit der Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand.

Was ist ein enger Kontakt?

  • Ein enger Kontakt besteht bei weniger als 1,5 Meter Abstand und mehr als 10 Minuten mit FFP 2 Maske
  • Ein enger Kontakt besteht bei einem Gespräch mit weniger als 1,5 Meter Abstand und ohne adäquaten Schutz und unabhängig von der Dauer
  • Ein enger Kontakt mit mehr als 10 Minuten Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Raum (Baucontainer, Fahrerkabine usw.)


Wie lange müssen Infizierte in Isolation, wenn sie Symptome hatten?
10 Tage, diese Frist kann auf 7 Tage abgekürzt werden, wenn

  • diese Personen nach sieben Tagen den Nachweis eines negativen PCR- oder negativen „PoC-Antigen-Schnelltests zur patientennahen Durchführung durch Dritte vorlegen (Arztpraxis/Testzentrum/Apotheke) und wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren,
  • der Besuch einer Teststelle zur Verkürzung der Absonderungszeit ist während dieses Zeitraums erlaubt,
  • die Arbeitgeber müssen also für die Beendigung der Quarantäne nach 7 Tagen die Vorlage eines Tests aus einem Testzentrum, aus der Apotheke oder vom Arzt etc. verlangen.


Wie lange müssen Infizierte in Isolation, wenn sie keine Krankheitssymptome hatten?
10 Tage, diese Frist kann auf 7 Tage abgekürzt werden, wenn diese Personen nach sieben Tagen den Nachweis eines negativen PCR- oder negativen PoC-Antigen-Schnelltests zur patientennahen Durchführung durch Dritte vorlegen (Arztpraxis/Testzentrum/Apotheke).

Wie werden die Quarantäne-Tage berechnet?
Der erste volle Tag nach der Begegnung mit dem Infizierten.

Wie lange müssen Verdachtspersonen, also Personen mit einem positiven Schnelltest, in Quarantäne?
Bis das Ergebnis eines negativen PCR-Tests vorliegt.

Wann müssen symptomfreie Kontaktpersonen gar nicht in Quarantäne?
Wenn sie geboostert sind oder wenn sie vollständig geimpft sind und diese letzte Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Alternativ: Wenn sie genesen und einmal geimpft sind und wenn der Genesenen-Nachweis nicht älter als 3 Monate ist oder die Impfung in den letzten drei Monaten nach der Genesung erfolgt ist.

Wie lange müssen Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind oder die nicht geboostert sind und deren Impfung länger als 3 Monate zurückliegt in Quarantäne?
10 Tage, können diese aber auch wie folgt abkürzen: Frühestens nach 7 Tagen können sie mit einem negativen Antigen-Schnelltest die Quarantäne beenden.

Weitere Informationen finden Sie hier

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