Recht aktuell Corona-Quarantäne während des Urlaubs

Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 13.12.2021 entschieden, dass eine behördliche Isolierungsanordnung nach Infektionsschutzgesetz (Quarantäne) nicht ausreicht, um die Folgen des § 9 BUrlG auszulösen.
 



"§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."
 



Die Isolierungsanordnung alleine stellt nämlich keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers dar. Da eine Infektion mit SARS-COV 2 nicht in jedem Fall zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt, bedarf es zur Vermeidung einer Urlaubsanrechnung immer einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil wurde zugelassen.

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