Nächstes Seminar am 15.4.24 um 15 Uhr in Rotenburg Widerruf von Bau- und Handwerkerleistungen

 

Für Handwerksbetriebe kann die Missachtung der verbraucherschützen­den Informationspflichten beim Abschluss von Werkverträgen zum finan­ziellen Fiasko werden. Allerdings führt nicht jede Vertragsanbahnung außerhalb der Geschäftsräume zu einem „außerhalb von Geschäftsstellen geschlossenen Vertrag“. Wann genau liegt dieser nun vor? Welche Anfor­derungen sind an eine „Widerrufsbelehrung“ zu stellen? Diese und viele mit dem Thema verbundenen Fragen beantwortet dieses Seminar.

 

Wir beantworten in diesem Seminar konkrete Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung:

 

  • Wann muss ich den Kunden auf ein Widerrufsrecht aufmerksam machen?
  • Wie mache ich ihn auf ein Widerrufsrecht aufmerksam?
  • Was kann mir passieren, wenn ich nicht auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht habe?
  • Hat der Kunde auch ein Widerrufsrecht, wenn ich ihm den Kostenvoranschlag dagelassen habe und er den Auftrag dann sofort oder später erteilt?
  • Welche Form muss ich als Unternehmer bei dem Vertragsabschluss einhalten – kann ich auch mailen oder muss ich ausdrucken?
  • Müssen auch Kleinbetriebe oder Alleinunternehmer das Widerrufsrecht gewähren?
  • Gilt das Widerrufsrecht auch bei Aufträgen mit geringem Auftragsvolumen?
  • Und was ist, wenn ich sofort anfange mit meiner Arbeit – kann der Kunde hinterher alles wieder rückabwickeln wollen?
  • Und was ist mit mündlichen Nachträgen, die sich während der Auftragsabwicklung ergeben („Könnten Sie auch noch meinen Keller streichen?“)

 

Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Schramm:

Anke Schramm

(0 42 61) 92 99 20
schramm@handwerk-elbeweser.de

Muster Widerrufsbelehrung

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