Seit dem 01.01.2026 in Kraft Neuer Mehrwertsteuersatz für Speisen in Cafebetrieben und Restarants

Für welche Leistungen und Waren gilt jetzt der niedrige Mehrwertsteuersatz? 

  • Die Absenkung der Mehrwertsteuer gilt für Speisen im Vor-Ort-Verzehr, also für gastronomische Leistungen.
  • Die Absenkung gilt auch für Catering-Leistungen, soweit sie sich auf zubereitete Speisen bezogen.
  • Für Getränke ändert sich nichts, sie werden weiterhin mit 19 % besteuert. 
    Ausnahme für Außer-Haus-Verkauf: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil werden mit 7 % besteuert – sofern kein Alkohol enthalten ist.
  • Übrigens: Eine einheitliche Pflicht zur Weitergabe der Ersparnis durch die Mehrwertsteuersenkung an Ihre Kunden besteht nicht – entscheidend sind Kalkulation, Wettbewerbssituation und Zielgruppe.
  • Die zusätzlich anliegende Information zum Thema Mehrwertsteuersenkung für Café-, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1. Januar 2026 hat der Verband des Bayerischen Bäckerhandwerks erstellt und uns freundlicherweise auch zur Verfügung gestellt, mit dem rechtlichen Hinweis, dass die Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt wurden.

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie HIER

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