Informationsblatt zur Asbest- und Gefahrstoffproblematik bei Sanierungen in Bestandsgebäuden
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft und die Kreishandwerkerschaften haben sich dafür eingesetzt, dass die niedersächsische Landesregierung mit einem Aufklärungsblatt die aktuelle Situation bei Asbest-Sanierungen für die Verbraucher erläutert, damit nicht die Handwerksbetriebe bei den Kunden als „Problemerzeuger“ dastehen. Ministerpräsident Lies und Minister Tonne wurden darum gebeten, bei der Aufklärung der Verbraucher/Innen in Sachen Asbest/ Gefahrstoffe/ Sanierung im Bestand die Betriebe zu unterstützen. Dies trifft nicht nur die Handwerksbetriebe aus dem Hochbau (Maurer und Zimmerer) sondern alle Ausbaugewerke sind bei Sanierungen ebenso eingebunden (Dachdecker, Elektro, Maler, Metall, SHK und Tischler). Wo könnte Asbest auftauchen: Aufnahme von alten Fußböden, Ausbau von alten Fenstern/Türen, Sanierungen von Leitungen oder Bädern.
Wir haben gegenüber der Politik deutlich gemacht, dass die Betriebe ansonsten allein die Last der Aufklärung tragen, in den Verdacht geraten, „zusätzlich zu verdienen durch Schutzmaßnahmen“, dass Kunden dankend ablehnen und nach Betrieben suchen, die „es einfacher machen“.
Erfreulicherweise können wir den Handwerksbetrieben nun ein kurzes „offizielles Informationsblatt zur Sanierung in Bestandsgebäuden“ zur Verfügung stellen, dass sich die Handwerksbetriebe ausdrucken und für Beratungsgespräche mit den privaten Endkunden zur Verfügung stellen können.

