Entgelttransparenzrichtlinie

Die Entgelttransparenzrichtlinie verlangt, dass Entgeltstrukturen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen: Namentlich auf Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Eben diesen Maßstab bilden Tarifverträge bereits heute ab. Sie sind das Ergebnis von Verhandlungen der Sozialpartner und beruhen auf ausdifferenzierten, sachbezogenen Eingruppierungssystemen, die Tätigkeiten gerade nicht nach dem Geschlecht, sondern nach Anforderung und Wert der Arbeit bewerten. Kritische Punkte bei Begründungen, subjektive Einschätzungen wie „fleißiger“ oder „beliebter“ reichen künftig nicht mehr.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, die Bundesregierung hat jedoch bislang keinen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Den Handwerksbetrieben ist gleichwohl zu empfehlen, sich einen Überblick über ihr Arbeitsbewertungs- und Entgeltsystem im eigenen Betrieb zu verschaffen. Die Betriebe müssen sich auf das Thema “Entgelttransparenz” vorbereiten. Das angehängte PDF-Dokument informiert über die geplanten Änderungen bei Entgelttransparenz im Handwerk in Niedersachsen, insbesondere ab 2027, und gibt praktische Hinweise für Betriebe.

 

 

 

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