E-Rechnung für B2B Was ist bei der E-Rechnung jetzt zu beachten?
Rotenburg - Nach dem Wachstumschancen-Gesetz wird das Thema E-Rechnungen nun anscheinend immer wichtiger. Danach müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen erheben und empfangen werden können. Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Rechnungsstellung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung in Zukunft nicht mehr. Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Spätestens ab 2028 müssen auch UsSt.pflichtige Kleinunternehmer strukturierte elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben erfüllen.