Update (15.07.2026) zur Änderung der FörderkulisseAktuelle Informationen zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wärmepumpenförderung
Das BMWE hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Im Sommer 2026 weiter reformiert.
Die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudehülle) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. private Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft.
BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA): Mit der BEG EM werden der Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen durch die KfW sowie weitere einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert. Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind zum Beispiel der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung des Heizsystems. Mehr Infos hier:
BEG-Wohngebäude und Nichtwohngebäude (KfW): Die BEG WG fördert die Sanierung bestehender Wohngebäude (zum Beispiel Eigentumswohnung, Ein- und Mehrfamilienhaus oder Wohnheim) auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal).
Ähnlich wie bei der BEG WG stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, um eine bestehende Immobilie (etwa Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhaus) zum Effizienzgebäude zu sanieren. Mehr Infos hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html#faqHID-6e7650d4-8182-4f67-913f-4555296b75f1

