Interview zum Inkassoservice der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser Anfragen steigen, Ziel ist die gütliche Einigung

Was sind die wesentlichen Aufgaben der Inkassoabteilung?

Maren Bredehorst: Unser Inkassobüro übernimmt für alle Mitglieder die notwendigen Maßnahmen, um einen Zahlungsausfall zu verhindern. Übergibt ein Handwerksbetrieb einen säumigen Kunden an das Inkassobüro, prüfen wir zunächst den Vorgang. Dann folgen die Recherche und das Anmahnen, um falls nötig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Oft genug kann schon durch ein höfliches, nettes Gespräch eine Klärung herbeigeführt werden. 

Nicht immer führt ein klärendes Gespräch aber zum Ziel?

Bredehorst: Leider. Nach Erhalt des Vollstreckungstitels leiten wir – nach Absprache mit dem Gläubiger – auch die notwendigen Schritte bis zur Vollstreckung ein, wie beispielsweise eine Lohnpfändung, eine Kontopfändung oder die Pfändung von verwertbarem Eigentum. Falls vereinbart, überwachen wir außerdem eingehende Ratenzahlungen und sorgen für eine korrekte Abwicklung. Unser Inkassoservice ist für alle Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten. Lediglich die Gerichtskosten für den Mahnbescheid müssen per Vorkasse gezahlt werden.

Ist die Nachfrage der Betriebe nach dem Einzug fälliger Rechnungen insgesamt gestiegen?

Bredehorst: Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes stellen wir leider fest, dass die Zahl der Anfragen nach Inkasso zuletzt deutlich höher ist als im Vergleich zum Vorjahr. Kurz, die Zahlungsmoral sinkt. 

Bei insgesamt etwa 1.200 Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft Elbe-Weser ist es allerdings immer noch lediglich ein kleiner Anteil von etwa 10 Prozent aller, wo wir als voll eingerichtetes und registriertes Inkassobüro tätig werden müssen. Das Ziel ist am Ende immer eine Einigung zwischen unseren Mitgliedern und den säumigen Kunden zu erreichen und möglichst Zahlungsausfälle zu verhindern.

Bei erfolgreicher Beitreibung erhalten die Gläubiger ihre Hauptforderung einschließlich der Verzugszinsen ggfs. auch die verauslagten Gebühren. Auch ein Stunden per Ratenzahlung ist möglich. Wenn nicht gezahlt wird, organisieren wir die Zwangsvollstreckung. Bei einer Privatinsolvenz ist allerdings meist nichts mehr zu holen. 

Können Sie einige typische Fälle aus der täglichen Praxis beschreiben? 

Bredehorst / Schramm: Da ist der Pflegeheimbetreiber, der auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zahlt (oder zahlen kann) aufgrund geschäftlicher Probleme, der private Zahlungsunwillige, der eine teure KFZ-Reparatur nicht begleicht, oder der JVA-Insasse, der bereits mehrfach ausstehende Zahlungen ignoriert hat. Gute Kontakte zum Einwohnermeldeamt und zu Anbietern von Wirtschaftsinformationen helfen, um der Sache ganz konkret nachzugehen und die Person aufzuspüren. Jeder Fall ist anders und es bedarf häufig Fingerspitzengefühl.

Manchmal genügt dann schon die Wirkung auf den entsprechenden Schuldner, wenn die Person von einer offiziellen Inkassostelle angeschrieben wird. Die Wahrscheinlichkeit ist größer, dass dann zumindest kein vollständiger Zahlungsausfall eintritt.

Damit können wir als Inkassobüro der Kreishandwerkerschaft gerade die vielen klein- und mittelständischen Handwerksbetriebe entlasten. Größere Unternehmen leisten sich in der Regel eine eigene Buchhaltung mit Rechtsabteilung und nutzen bundesweit agierende Inkasso-Dienstleister. Es geht um kleinere dreistellige, aber auch große fünfstellige Außenstände und mehr. Ein langer Atem zahlt sich aus, ist der Titel erwirkt, ist der Gläubiger bis zu 30 Jahre in der Lage, noch Schulden eintreiben zu können. Bei dieser langen Distanz geht es aber wohl auch den meisten um das Prinzip, den „Zechpreller“ nicht aus der Verantwortung nehmen zu wollen. 

 

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