Handwerkskammer fordert einheitliches digitales Antragssystem im Land Niedersachsen Oft keine klare Zuständigkeit und aufwändige Beantragung
Oft finden sich auf den Internetseiten zu Parkausweisen für Handwerker nur unzureichende Informationen und die Antragstellung ist nur analog und mit erheblichem Aufwand möglich. Häufig fehlen klare zudem Zuständigkeiten, Gebühreninformationen oder digitale Verfahren gleich vollständig.
„Die Ergebnisse machen deutlich, dass Handwerksbetriebe bei den Parkausnahmegenehmigungen mit einem Flickenteppich konfrontiert sind. Es ist oft schon schwierig, überhaupt an die erforderlichen Informationen zu kommen. Der Aufwand, um einen Parkausweis zu beantragen, ist für die Betriebe vielfach zu hoch“, kritisiert Kammerpräsident Detlef Bade.
Die Handwerkskammer BLS fordert auch ein landesweites digitales Antragssystem mit einheitlichen Standards sowie zentrale Informationsportale der Kommunen mit klaren Gebührenstrukturen und Zuständigkeiten.
Als Vorbild gilt der regionale Handwerkerausweis des Kommunalverbunds Niedersachsen/Bremen, der Firmen den Einsatz in Bremen und dem niedersächsischen Umland erleichtert. In Lübeck genügt z.B. für kurzzeitige Tätigkeiten bis zu drei Tagen ein einfacher Arbeitsstättennachweis im Fahrzeug, eine Genehmigung ist dort nicht erforderlich.
Die Handwerkskammer BLS hat im zweiten Quartal 2025 eine systematische Analyse der kommunalen Regelungspraxis bei der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für Handwerkerparkausweise in ihrem Bezirk durchgeführt. Ziel war es, die strukturellen Unterschiede zwischen den Städten hinsichtlich der Kriterien Transparenz, Gebührenstruktur und digitaler Zugänglichkeit sichtbar zu machen und Handlungsoptionen für Verbesserungen beim Handwerkerparken abzuleiten.
Analyse Handwerkerparkausweise per Ampelsystem:


